Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zu den DiPA Prüfvorlagen. Die Inhalte sind nach Arbeitsmittel gruppiert. Weitere Prüfvorlagen folgen.
Leitern und Tritte
Wer darf Leitern und Tritte prüfen?
Eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV. Je nach Leitertyp und Einsatz kann das auch eine fachkundig unterwiesene Person sein.
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Mindestens jährlich — plus nach Schäden, Sturzunfällen oder Überlastung. Vor jeder Nutzung ist zusätzlich eine kurze Sichtprüfung durch den Anwender vorgesehen.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
Sprossen, Holme, Verbindungselemente, Standsicherheitseinrichtungen (Gummifüße, Spreizarretierungen), Stufen, Scharniere und Tragfähigkeitskennzeichnung.
Welche Leitern fallen unter DGUV Information 208-016?
Anlege- und Stehleiter, Mehrzweckleitern, Podestleitern, Tritte und fahrbare Treppen im Betrieb. Fest eingebaute Zugangsleitern fallen unter andere Regelwerke.
Wann muss eine Leiter sofort außer Betrieb genommen werden?
Bei gebrochenen Sprossen, verbogenen Holmen, defekten Scharnieren oder fehlenden Standsicherheitselementen. Schadhafte Leitern kennzeichnen und sperren — erst nach Reparatur oder Ersatz wieder freigeben.
Müssen Leitern einzeln dokumentiert werden?
Ja. Jede Leiter als eigenes Prüfobjekt — mit Standort, Prüfhistorie und Fälligkeit. Mängel und Fristen lassen sich mit DiPA digital erfassen und übersichtlich dokumentieren. Fällige Geräte lassen sich dem Betreiber per PDF-Erinnerungsschreiben mitteilen.
Gabelstapler
Wer darf einen Gabelstapler nach DGUV Vorschrift 68 prüfen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV. Sie muss die nötige Fachqualifikation und aktuelle Regelwerkskenntnis nachweisen können. DiPA führt den Prüfer strukturiert durch alle Prüfpunkte und erzeugt den Nachweis als PDF.
Wie oft muss ein Gabelstapler geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich — plus nach Unfällen, Kollisionen oder längerem Stillstand. Mit DiPA behalten Sie fällige Prüftermine im Blick und können Betreibern ein Erinnerungsschreiben als PDF zukommen lassen.
Was wird bei der UVV-Prüfung eines Gabelstaplers geprüft?
Mast, Hubketten, Gabelzinken, Hydraulik, Bremsen, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen, Antrieb und Fahrerstand. Die DiPA-Prüfvorlage bildet alle Pflichtpunkte nach DGUV Vorschrift 68 strukturiert ab — fehlende Prüfpunkte können jederzeit ergänzt werden.
Welche Regelwerke gelten für die Gabelstapler-Prüfung?
DGUV Vorschrift 68, BetrSichV und TRBS 1201 — ergänzt durch Herstellervorgaben.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Sicherheitsrelevante Mängel bedeuten Betriebsstopp bis zur Behebung. Mängel, Maßnahmen und Fristen lassen sich mit DiPA digital erfassen und übersichtlich dokumentieren.
Muss die Prüfung schriftlich dokumentiert werden?
Ja, die BetrSichV schreibt eine revisionssichere Dokumentation vor. DiPA erzeugt nach jeder Prüfung einen rechtssicheren PDF-Bericht — ohne Nacharbeit.
Teleskoplader
Wer darf einen Teleskoplader nach DGUV Vorschrift 68 prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV durchgeführt werden. DiPA unterstützt Prüfer bei der normkonformen Durchführung — der Prüfbericht ist sofort digital verfügbar.
Welche Bauteile werden bei der Prüfung an einem Teleskoplader kontrolliert?
Tragkonstruktion, Bremsanlage, Lenkung, Hydraulik, Ausleger, Sicherheitseinrichtungen und Dokumente. Die DiPA-Prüfvorlage bildet alle relevanten Prüfpunkte strukturiert ab — fehlende Prüfpunkte können jederzeit ergänzt werden.
Wie oft muss ein Teleskoplader geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich — zusätzlich nach Unfällen oder längerem Stillstand. Mit DiPA behalten Sie fällige Prüftermine im Blick und können Betreibern ein Erinnerungsschreiben als PDF zukommen lassen.
Was ist eine UVV-Prüfung Teleskoplader und warum ist sie verpflichtend?
Die UVV-Prüfung stellt den sicheren Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 68 und BetrSichV sicher. Sie ist für Arbeitgeber verpflichtend, um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wie wird die Teleskoplader-Prüfung mit DiPA dokumentiert?
Prüfpunkte, Mängel und Fristen lassen sich direkt am Gerät digital erfassen und übersichtlich dokumentieren. Der Prüfbericht steht anschließend als PDF bereit.
Gilt DGUV Vorschrift 68 auch für Teleskoplader mit Hubarbeitsbühnen-Aufsatz?
Ja, als Flurförderzeug gilt grundsätzlich DGUV Vorschrift 68. Mit Personenaufnahmemittel kommen zusätzlich DGUV Vorschrift 38 und BetrSichV-Anforderungen hinzu.
Was ist bei der Prüfung der Sicherheitseinrichtungen besonders zu beachten?
Überlastsicherung, Auslegerstabilisierung, Abstützungen und Endlagenbegrenzungen — diese sind sicherheitskritisch und müssen auf Funktion und korrekte Einstellung geprüft werden.
Baumaschinen
Wer darf Baumaschinen nach DGUV Regel 100-500 prüfen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV. Sie muss die nötige Fachqualifikation und Kenntnis der aktuellen Regelwerke nachweisen. DiPA führt den Prüfer strukturiert durch alle Prüfpunkte und erzeugt den Nachweis als PDF.
Wie oft müssen Baumaschinen geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich — plus nach Unfällen, größeren Reparaturen oder längerem Stillstand. Mit DiPA behalten Sie fällige Prüftermine im Blick und können Betreibern ein Erinnerungsschreiben als PDF zukommen lassen.
Welche Baumaschinen unterliegen der Prüfpflicht?
Bagger, Radlader, Walzen, Dumper, Kompaktlader, Baustelleneinrichtungen und alle kraftbetriebenen Arbeitsmittel im Bau. Die DiPA-Prüfvorlage bildet die Pflichtpunkte nach DGUV Regel 100-500 strukturiert ab — fehlende Prüfpunkte können jederzeit ergänzt werden.
Was wird bei der UVV-Prüfung einer Baumaschine geprüft?
Hydraulik, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Sicherheitseinrichtungen, Beleuchtung, Warneinrichtungen und Anbaugeräte. Zusätzlich Ölstände, Verschleißteile und elektrische Komponenten.
Welche Regelwerke gelten für die Baumaschinen-Prüfung?
DGUV Regel 100-500, BetrSichV und TRBS 1201 — ergänzt durch Herstellervorgaben und gerätespezifische DGUV-Informationen.
Muss die Prüfung schriftlich dokumentiert werden?
Ja, die BetrSichV schreibt eine revisionssichere Dokumentation vor. DiPA erzeugt nach jeder Prüfung einen rechtssicheren PDF-Bericht — ohne Nacharbeit.
Elektrische Kleingeräte
Wer darf elektrische Kleingeräte prüfen?
Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV.
Wie oft müssen elektrische Kleingeräte geprüft werden?
Abhängig von Einsatzbedingungen und Fehlerquote. Richtwerte: auf Baustellen alle 3 Monate, im Büro bis zu 24 Monate. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Welche Geräte fallen unter die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Bürogeräte — alles mit Stecker, das regelmäßig bewegt wird.
Was wird bei der Prüfung elektrischer Kleingeräte geprüft?
Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom und Funktionsprüfung — nach DIN VDE 0701/0702.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Sicherheitsrelevante Mängel führen zur sofortigen Außerbetriebnahme. Mängel, Maßnahmen und Fristen lassen sich mit DiPA digital erfassen und übersichtlich dokumentieren.
Muss die Prüfung schriftlich dokumentiert werden?
Ja, DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV schreiben eine revisionssichere Dokumentation mit Prüfplakette am Gerät vor. DiPA erzeugt nach jeder Prüfung einen rechtssicheren PDF-Bericht.
Hubarbeitsbühnen
Wer darf Hubarbeitsbühnen prüfen?
Eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV. DiPA unterstützt Prüfer bei der normkonformen Durchführung — der Prüfbericht ist sofort digital verfügbar.
Wie oft muss eine Hubarbeitsbühne geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person — zusätzlich nach Unfällen, Instandsetzungen oder längerem Stillstand. Mit DiPA behalten Sie fällige Prüftermine im Blick.
Was wird bei der UVV-Prüfung einer Hubarbeitsbühne geprüft?
Tragwerk, Hydraulik, Not-Halt-Einrichtung, Abstützungen, Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen, Lastmomentbegrenzung und elektrische Komponenten. Die DiPA-Prüfvorlage bildet alle Prüfpunkte strukturiert ab.
Welche Regelwerke gelten für Hubarbeitsbühnen?
DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-008, BetrSichV und TRBS 1201 — ergänzt durch Herstellervorgaben.
Was ist bei Sicherheitseinrichtungen besonders zu beachten?
Not-Halt, Neigungssensor, Überlastabschaltung und Abstützüberwachung — diese Funktionen sind sicherheitskritisch und müssen auf Auslösung und korrekte Einstellung geprüft werden.
Muss die Prüfung schriftlich dokumentiert werden?
Ja, die BetrSichV schreibt eine revisionssichere Dokumentation vor. DiPA erzeugt nach jeder Prüfung einen rechtssicheren PDF-Bericht — direkt vor Ort an der Maschine.
Schwerlastregale
Wer darf Schwerlastregale prüfen?
Eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV mit Kenntnis der DIN EN 15635 — häufig als Regalinspekteur ausgebildet. Zusätzlich ist eine wöchentliche Sichtprüfung durch eingewiesene Mitarbeiter vorgesehen.
Wie oft müssen Schwerlastregale geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person gemäß DIN EN 15635. Ergänzend wöchentliche Sichtprüfungen durch den Betreiber.
Was wird bei der Regalprüfung kontrolliert?
Standsicherheit, Verschraubungen, Beschädigungen an Rahmen und Traversen, Sicherungssplinte, Anfahrschutz, Traglastschilder und Belastungen. Die DiPA-Prüfvorlage führt strukturiert durch alle Punkte.
Welche Regelwerke gelten für Schwerlastregale?
DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007, DGUV Information 208-043 und BetrSichV — ergänzt durch Herstellervorgaben.
Ab welcher Beschädigung muss ein Regal gesperrt werden?
Bei sicherheitsrelevanten Verformungen an Stützen oder Traversen gemäß der Schadensklassifikation aus DIN EN 15635 (grün/orange/rot). Rote Schäden: sofortige Entlastung und Sperrung.
Müssen Regale einzeln dokumentiert werden?
Ja. Jedes Regal als eigenes Prüfobjekt — mit Standort, Prüfhistorie und Fälligkeit. Mängel und Fristen lassen sich mit DiPA digital erfassen und übersichtlich dokumentieren.
Türen und Tore
Wer darf kraftbetätigte Türen und Tore prüfen?
Eine sachkundige Person gemäß ASR A1.7 und BetrSichV. Für kraftbetätigte Tore gilt erhöhter Prüfaufwand wegen der Gefahr durch bewegliche Bauteile.
Wie oft müssen Türen und Tore geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Zusätzlich nach Umbauten, Reparaturen oder Beschädigungen. Mit DiPA behalten Sie fällige Prüftermine im Blick.
Was wird bei der UVV-Prüfung von Toren geprüft?
Kraftmessung, Schließkantensicherung, Quetsch- und Scherstellen, Not-Öffnung, Lichtgitter, Laufrollen, Federn, Verriegelung und elektrische Bedienelemente. Die DiPA-Prüfvorlage bildet die Pflichtpunkte strukturiert ab.
Welche Regelwerke gelten für Türen und Tore?
ASR A1.7, BetrSichV, DIN EN 13241 und DIN EN 12453 — ergänzt durch Herstellervorgaben und DGUV-Publikationen zur Betreiberverantwortung.
Was ist bei Sicherheitseinrichtungen kraftbetätigter Tore zu prüfen?
Schließkraftbegrenzung, Quetschschutz, Lichtschranken und Not-Aus — Schließkräfte sind mit kalibriertem Messgerät an den festgelegten Messpunkten nachzuweisen.
Muss die Prüfung schriftlich dokumentiert werden?
Ja, die BetrSichV schreibt eine revisionssichere Dokumentation vor. DiPA erzeugt nach jeder Prüfung einen rechtssicheren PDF-Bericht — inklusive Kraftmesswerte.